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ALTERNATIVANGEBOTE: VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZUSCHLAGSFÄHIGKEIT

ChecklistHANS GÖLLESRPA 2004, 366 Heft 6 v. 1.12.2004

Ein Alternativangebot ist ein Angebot über einen alternativen Leistungsvorschlag des Bieters.1)1)So die Begriffsbestimmung in § 20 Z 1 BVergG. Die Zulässigkeit bzw Zuschlagsfähigkeit2)2)Vgl Gölles/Leißer, Praxisleitfaden zum BVergG 2002 [2003], 67, 127, 159, 171; Gölles, Alternativangebote, ZVB 2003, 205; Gölles, Prüfung von Alternativangeboten, ZVB 2003, 136. ist jedoch an diverse Voraussetzungen geknüpft, und zwar an

die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowohl für die Phase der Ausschreibung als auch für die Phase der Angebotseinreichung und der Angebotsprüfung (inklusive Angebotsöffnung)3)3)Vgl Gölles, Alternativangebote-Prinzipien beim Ausschreiben und Prüfen, RPA 2003, 330.

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