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EuGH-GENERALANWALT: ANFECHTUNG VON FREIHÄNDIGEN IN-HOUSE-VERGABEN

JudikaturALEXANDER LATZENHOFERRPA 2004, 334 Heft 5 v. 1.12.2004

Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG, Art 1 lit a RL 92/50/EWG

Gegebenenfalls muss auch die Entscheidung, eine bestimmte Beschaffung ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zu tätigen, wirksam nachgeprüft werden können.

Die In-house-Ausnahme gilt nicht nur für Eigengesellschaften öffentlicher Auftraggeber. Die Hereinnahme privater Unternehmen schadet grundsätzlich nicht.

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