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VfGH: WANN KANN DER AUFTRAGGEBER RECHTSGÜLTIG DEN ZUSCHLAG ERTEILEN?

JudikaturHUBERT REISNERRPA 2004, 240 Heft 4 v. 1.10.2004

BVergG 1997 § 53a, BVergG 1997 § 109, BVergG 1997 § 113, BVergG 1997 § 115

Einer Feststellung der Nichtigkeit der Zuschlagserteilung unter Missachtung der Sperrfrist steht das BVergG nicht entgegen.

Dem Bieter müssen nach Auskunftserteilung über rechtzeitige Begehren jedenfalls noch drei Tage Stillhaltefrist offen stehen.

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