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BVA: SCHLÜSSIGER NACHWEIS DER DURCH EV DROHENDEN VERZÖGERUNGSKOSTEN ERFORDERLICH

JudikaturALEXANDER LATZENHOFERRPA 2004, 192 Heft 3 v. 1.7.2004

BVergG 2002 § 171, ABGB § 7, EO § 390

Der Nachweis von Verzögerungskosten muss hinsichtlich Zahlenwerk und zugrunde liegender Annahmen schlüssig und nachvollziehbar sein, wenn diese Kosten als voraussehbare Folgen einer einstweiligen Maßnahme bei der Interessenabwägung berücksichtigt werden sollen.

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