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Keine Zuerkennung aufschiebender Wirkung mangels Vollzugstauglichkeit

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2004/20RPA 2004, 128 Heft 2 v. 1.5.2004

VwGG § 30 Abs 2

Voraussetzung für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof ist jedenfalls, dass der angefochtene Bescheid überhaupt einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich ist. Die Verweigerung der Zuerkennung einer begehrten

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