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Keine Darlegung eines bestimmten Beschwerdepunktes

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2004/15RPA 2004, 126 Heft 2 v. 1.5.2004

VwGG § 28 Abs 1 Z 4

In der nach Mängelbehebungsauftrag gemäß § 34 Abs 2 VwGG ergänzten Beschwerde erachtet sich die beschwerdeführende Partei durch den angefochtenen Bescheid in folgenden Rechten verletzt: „a) auf Anwendung des Salzburger Landesvergabegesetzes in der Fassung LGBl 1/1998 gemäß § 1 Abs 1 Z 1 leg cit iVm § 6 leg cit, sowie b) auf

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