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BVA: VERSPÄTETE BEKANNTGABE DER MERKMALE UND VORTEILE DES ERFOLGREICHEN ANGEBOTES SANKTIONSLOS

JudikaturGUNTER ESTERMANNRPA 2004, 50 Heft 1 v. 1.3.2004

AVG § 71 Abs 1, BVergG 2002 § 100 Abs 4, BVergG 2002 § 163 Abs 1, BVergG 2002 § 163 Abs 2, BVergG 2002 § 166 Abs 2 Z 3

Die verspätete Bekanntgabe der Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes gemäß § 100 Abs 4 BVergG durch den Auftraggeber ist kein Wiedereinsetzungsgrund.

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