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EuGH: KEINE OBLIGATORISCHE ANRUFUNG DER SCHLICHTUNGSSTELLE

JudikaturALEXANDER LATZENHOFERRPA 2003, 365 Heft 6 v. 1.12.2003

Art 1 Abs 1 3 Richtlinie 89/665/EWG

Wird der Zugang zu den in der RL 89/665/EWG vorgesehenen Nachprüfungsverfahren von der vorherigen Anrufung einer Schlichtungskommission wie der B-VKK abhängig gemacht, verstößt dies gegen die von der Richtlinie verfolgten Ziele der Schnelligkeit und Wirksamkeit.

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