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BVA: KEIN INTERESSE AN DER ZUSCHLAGSERTEILUNG, WEIL KEINE RECHTSMITTEL ERGRIFFEN, SONDERN ÜBER SCHADENERSATZ VERHANDELT WURDE

JudikaturALEXANDER LATZENHOFERRPA 2003, 361 Heft 6 v. 1.12.2003

BVergG 1997 § 115 Abs 1

Um ihr noch bestehendes Interesse an einem Vertragsabschluss zu zeigen, hätte die Antragstellerin spätestens, wenn für sie (hier: aufgrund eines negativen Zeitungsartikels) klar sein musste, dass sie keine Chance mehr hat, den Auftrag vom Auftraggeber zu erhalten, Schritte setzen müssen, um die drohende Erteilung des Zuschlages zu verhindern.

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