vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UVS TIROL: ANFECHTUNGSFRISTEN BEI DIREKTVERGABEN – KEIN VERGABERECHTSFREIER RAUM

JudikaturVOLKER WURDINGERRPA 2003, 297 Heft 5 v. 1.12.2003

TVergNG 2002 § 11 Abs 2 Z 1, BVergG 2002 § 169 Abs 2 Z 11

Direktvergaben sind bis zur Zuschlagserteilung hinsichtlich der Wahl des Vergabeverfahrens unverzüglich ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit anzufechten. Die Überreichung eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf von mehreren Tagen gilt nicht mehr als unverzüglich. Im Regelfall wird der Nachprüfungsantrag am nächsten Arbeitstag einzubringen sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte