vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UVS Burgenland

RechtsprechungEveline ObristRPA 2002, 216 Heft 4 v. 1.8.2002

Der EuGH hat Aufgaben im Allgemeininteresse beschrieben als eng mit dem institutionellen Funktionieren des Staates verknüpfte Aufgaben. Es handelt sich um Aufgaben, die der Staat selbst erfüllen oder bei denen er einen entscheidenden Einfluss behalten möchte. Ziele wirtschaftlicher Art sind keine Gründe des Allgemeininteresses. Die von der Antragsgegnerin errichteten bzw betriebenen Einrichtungen, wie Thermalbad, Sauna, Hotel und Restaurant, sind reine Freizeiteinrichtungen ohne medizinischen Hintergrund. Allfällige positive gesundheitliche Aspekte für die Nutzer der Einrichtungen mögen gegeben sein, Ziel der Gesellschaft ist jedoch eine marktwirtschaftliche Tätigkeit. Die Antragsgegnerin erfüllt daher keine im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte