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BVA

RechtsprechungRaoul Hoffer , Barbara HaidingerRPA 2002, 103 Heft 2 v. 1.4.2002

Ein bloßes Zuschlagsverbot stellt im Verhältnis zur Unterbrechung des Verhandlungsverfahrens das gelindere Mittel im Sinne von § 116 Abs 4 BVergG dar.

BVA, 04.04.2002, N 9/02-12
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Spruch:

Spruchpunkt 1: Der Antrag auf Aussetzung der Entscheidung des Auftraggebers, die Angebote der Antragsteller auszuscheiden und die Antragsteller zu gleichen Bedingungen wie die nicht ausgeschlossenen Bieter zum weiteren Vergabeverfahren zuzulassen (Geltungsdauer [...]), wird abgewiesen.

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