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Verstöße bei der öffentlichen Auftragsvergabe und Haftpflichtversicherung

AufsätzeWerner MecenovicRPA 2001, 119 Heft 3 v. 1.12.2001

1. Problemstellung

Erhält in einem den Vergabegesetzen unterliegenden Vergabeverfahren nicht jenes Angebot den Zuschlag, dem er von Gesetzes wegen zu erteilen gewesen wäre, so kann der übergangene Bieter vom öffentlichen Auftraggeber verlangen, schadenersatzrechtlich so gestellt zu werden, als sei seinem Angebot der Zuschlag erteilt worden, als hätte er sohin den öffentlichen Auftrag erhalten. Dieser Anspruch ist nach allgemeiner schadenersatzrechtlicher Terminologie auf den Ersatz des Erfüllungsinteresses gerichtet.11Vgl etwa OGH 19.10.1994 wbl 1995, 77 = ecolex 1995, 95 mwN.

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