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UVS für Kärnten

RechtsprechungRPA 2001, 42 Heft 1 v. 1.8.2001

AuftragsvergabeG Krnt 1997 § 80 Abs 1, AuftragsvergabeG Krnt 1997 § 81 Abs 1, AuftragsvergabeG Krnt 1997 § 81 Abs 2, AuftragsvergabeG Krnt 1997 § 81 Abs 3

Entspricht ein Nachprüfungsantrag nicht den nach dem Kärntner AuftragsvergabeG vorgesehenen Voraussetzungen, so ist ein inhaltlicher Mangel vorliegend, der nicht verbesserungsfähig ist.

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