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Kurznachrichten

KurznachrichtenRPA 2001, 4 Heft 1 v. 1.8.2001

Neues BG über die Errichtung einer Bundesbeschaffung GmbH (BB-GmbH-Gesetz)
BGBl I Nr 39/2001 vom 27.04.2001

Der BM für Finanzen wird mit dem BB-GmbH-Gesetz ermächtigt, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 70 000 Euro zu gründen. Sie führt die Firma „Bundesbeschaffung GmbH“ (BB-GmbH). Die Anteile der Gesellschaft stehen zu 100 vH im Eigentum des Bundes. Die Veräußerung von Geschäftsanteilen ist nicht zulässig. Die Ausübung der Gesellschafterrechte für den Bund obliegt dem BM für Finanzen.

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