Zusammenfassung: Der BKS befasste sich in der Entscheidung mit der Frage, in welcher Form Patronanzsendungen die Regelungen zum Verbot der Schleichwerbung bzw. im Hinblick auf Sponsoring zu beachten haben.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 2 ORF-G; § 17 Abs 2 ORF-G
Schlagwörter: