§ 13 Abs 8 ORF-G
In der gegenständlichen Entscheidung hatte der VwGH zu beurteilen, ob die Einblendung eines um sämtliche Schlagzeilen bereinigten aktuellen Titelblatts einer Zeitschrift mit dem großformatigen Bild eines Schauspielers als verbotene Inhaltswerbung zu qualifizieren ist.
VwGH 23.5.2007, 2006/04/0204