Zusammenfassung: Die ungeprüfte Veröffentlichung einer inhaltlichen Falschmeldung ist gesetzwidrig.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 5 ORF-G; § 10 Abs 7 ORF-G
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Zusammenfassung: Die ungeprüfte Veröffentlichung einer inhaltlichen Falschmeldung ist gesetzwidrig.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 5 ORF-G; § 10 Abs 7 ORF-G
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