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RFK 03.10.2000, 662/8-RFK/00 (Medienrecht)

MedienrechtWolfgang Buchner (Glosse)RfR 2001, 10 - 17 Heft 1 und 2 v. 1.1.2001

Zusammenfassung: Der Sinn einer Unterhaltungssendung liegt nicht in der Berichterstattung über ein strafgerichtliches Verfahren. Die gebotene Achtung der Menschenwürde verbietet die Stellung taktloser Fragen.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 1 RFG; § 2a Abs 1 RFG

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