Das BFG hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Nachmittagsbetreuung von Schülern an öffentlichen Schulen einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) begründet. Eine Gemeinde ist Erhalter einer Volksschule und bietet neben dem Unterricht eine Tagesbetreuung an.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.