Einer gemeinnützigen und spendenbegünstigten GmbH, deren Tätigkeit darin besteht, Menschen mit lautsprachlicher Behinderung bzw Menschen ohne Lautsprache mittels computerunterstützter Kommunikation buchstäblich eine Stimme zu geben, wurde mit Bescheid Kommunalsteuer vorgeschrieben.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.