In diesem Verfahren hielt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts 51 % der Anteile einer GmbH. Es stand fest, dass KöR und GmbH zusammen eine USt-Organschaft bildeten. Die GmbH erbrachte Reinigungsleistungen an die Gesellschafterin für ein Gebäude, welches diese sowohl für wirtschaftliche Zwecke als auch für hoheitliche Zwecke nutzte.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.