Eine Wertkarte, welche den Erwerber zur Nutzung von verschiedenen Dienstleistungen (Sehenswürdigkeiten und Museen, Personenbeförderungsmittel) an einem bestimmten Ort innerhalb eines bestimmten Zeitraums und bis zu einem bestimmten Wert berechtigt, stellt nach Ansicht des EuGH einen sog "Mehrzweckgutschein" iSd Art 30a Nr 3 MWSt-RL dar, da die Karte Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen gewährt, die unterschiedlichen MWSt-Sätzen unterliegen oder von der Mehrwertsteuer befreit sind, und es nicht vorhersehbar ist, welche der Leistungen der Inhaber auswählen wird.