§ 33 GlBG; § 34 GlBG; § 30 Abs 1 GlBG
Die Autorin untersucht in ihrem Beitrag die Judikatur des VfGHs im Hinblick auf den Seniorentarif der Wiener Linien und auf die entsprechenden Teile der VO über Beförderungsbedingungen im Kraftfahrlinienverkehr. Ausgehend von den Entscheidungen erörtert sie allgemein die rechtlichen Grenzen bei der Gestaltung der Dienstleistungstarife durch die Gemeinden.