§ 2 Abs 3 UStG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung RV/0014-F/10 des UFS vom 18.8.2011 hingewiesen, welche untersucht, ob das Überwiegensprinzip bei teils hoheitlich, teils unternehmerisch tätigen Betrieben hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht zur Anwendung gelangt.
UFS 18.8.2011, RV/0014-F/10; VwGH 2011/15/0163