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Fortsetzung des Pflegegeldverfahrens durch das Pflegeheim bei Tod des Pflegebedürftigen

SozialversicherungsrechtAufsatzDr. Gunther Liebhart, RichterRFG 2010/20RFG 2010, 85 - 90 Heft 2 v. 1.6.2010

§ 13 Bundespflegegeldgesetz; § 19 Bundespflegegeldgesetz; § 74 ASGG

Der Verfasser behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein den Verstorbenen betreut habendes gemeindeeigenes Pflegeheim offene Pflegekosten geltend machen kann. Dabei stellt er die einschlägigen Normen und Judikate sowie die Fortsetzung des durch den Tod des Anspruchsberechtigten unterbrochenen Verfahrens vor.

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