§ 13 Bundespflegegeldgesetz; § 19 Bundespflegegeldgesetz; § 74 ASGG
Der Verfasser behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein den Verstorbenen betreut habendes gemeindeeigenes Pflegeheim offene Pflegekosten geltend machen kann. Dabei stellt er die einschlägigen Normen und Judikate sowie die Fortsetzung des durch den Tod des Anspruchsberechtigten unterbrochenen Verfahrens vor.