In vorliegendem Beitrag behandelt Barbara Gantner die Zulässigkeit der Verwendung von Gemeindewappen und wer unter welchen Voraussetzungen zum "Führen" und "Gebrauchen" öffentlicher Symbole berechtigt ist. Dabei geht sie auf Bundes- und Landesrecht ein, befasst sich mit einschlägiger Terminologie und demonstriert Gesagtes anhand von Beispielen.
VfSlg 1478/1932; VfSlg 17.418/2004; VfGH 29.9.2009, B 367/09; VwGH 18.2.2003, 97/01/0914