Zusammenfassung: Der Autor fasst das aktuelle Urteil des LG Salzburgs vom 27.11.2009 zusammen, bei der es um die Haftung für eine von Gemeindemitarbeitern errichtete Brücke ging, von der ein Wanderer in einen Bach stürzte. Er geht dabei auf den Sachverhalt und die Gründe für den Freispruch ein.
Rechtsgrundlagen: § 1319a ABGB