§ 7 WAO; § 6a KommStG
Taucher geht in seinem Beitrag auf die Entscheidung 2009/16/0085 des VwGHs ein, in der dieser zur Vertreterhaftung der vertretungsbefugten Gemeindeorgane im Hinblick auf die Kommunalsteuer Stellung nahm. Er stellt dabei die wesentlichsten Aspekte der Entscheidung wie etwa die Frage der Haftungsinanspruchnahme, des Ermessens oder auf die Ausweitung der Vertreterhaftung nach BGBl I 2009/20 vor.