Art 4 Abs 5 6.MwSt-RL; Art 13 MwSt-System-RL
Der EuGH beschäftigte sich mit der Frage, unter welchen Umständen Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, als Steuerpflichtige angesehen werden können.