Zusammenfassung: Das BMF beschäftigte sich mit den in Rz 265 UStR angeführten AfA-Komponenten im Hinblick auf die Messgröße für das erforderliche Mindestentgelt eines anzuerkennenden Bestandverhältnisses.
Rechtsgrundlagen: UStR Rz 265
Zusammenfassung: Das BMF beschäftigte sich mit den in Rz 265 UStR angeführten AfA-Komponenten im Hinblick auf die Messgröße für das erforderliche Mindestentgelt eines anzuerkennenden Bestandverhältnisses.
Rechtsgrundlagen: UStR Rz 265