Zusammenfassung: Der UFS prüfte, ob eine Ausnahmegenehmigung für eine gemeinnützige GmbH einer Gemeinde rechtens ist, wenn diese begünstigte Zwecke iSd § 34 BAO verfolgt und demnach abgabenrechtliche Begünstigungen verlieren müßte.
Rechtsgrundlagen: § 34 BAO; § 44 Abs 2 BAO; § 45 Abs 3 BAO