§ 10 Abs 2 Z 1 lit a UStG; § 12 Abs 2 Nr 1 dUStG
Der EuGH ging der Frage nach, ob das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondertes Entgelt unter § 12 Abs 2 Nr 1 dUStG (Lieferung von Wasser) fallen kann.
EuGH 3.4.2008, C-442/05 (Zweckverband zur Trinkwasserbesorgung und Abwasserbeseitigung)