Zusammenfassung: Das BMF befaßte sich mit dem Umfang und der Qualifikation der Überlassung eines Betriebs gewerblicher Art bei einer Körperschaft öffentlichen Rechts.
Rechtsgrundlagen: ööRz 263 UStR 2000
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Zusammenfassung: Das BMF befaßte sich mit dem Umfang und der Qualifikation der Überlassung eines Betriebs gewerblicher Art bei einer Körperschaft öffentlichen Rechts.
Rechtsgrundlagen: ööRz 263 UStR 2000
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