Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob Bezüge aus einer aktiv ausgeübten Gemeinderatsfunktion bzw. aus einer früheren Funktion als Funktionsgebühren gemäß § 29 Abs 4 EStG zu bewerten sind.
Rechtsgrundlagen: § 29 Z 4 EStG
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Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob Bezüge aus einer aktiv ausgeübten Gemeinderatsfunktion bzw. aus einer früheren Funktion als Funktionsgebühren gemäß § 29 Abs 4 EStG zu bewerten sind.
Rechtsgrundlagen: § 29 Z 4 EStG
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