§ 41 AVG; § 42 AVG; § 21 Abs 2 Nö BauO; § 32 OÖ BauO; § 8 Abs 2 Sbg BPolG
Die Autorin befaßt sich mit den verschiedenen Formen der ordnungsgemäßen Kundmachung in Bauverhandlungen. Insbesondere beleuchtet sie die Judikatur des VwGH zur Kundmachung im Internet, ferner welche Personen in welcher Form verständigt werden müssen, und zeigt abschließend die Rechtsfolgen bei fehlerhaften Kundmachungen auf.