Zusammenfassung: Lanzrath geht in seinem Beitrag auf eine neue Richtlinie über den Einsatz von Finanzinstrumenten im Burgenland ein, die Gemeinden künftig bei ihrer künftigen Veranlagungspolitik zu beachten haben. Die Richtlinie sieht u.a. insbesondere die Begrenzung und Streuung von Veranlagungsrisiken sowie die verpflichtende Inanspruchnahme von Beratungen durch konzessionierte Finanzunternehmen im Rahmen von Wertpapiergeschäften vor.
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