Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen Befreiungen gem Art 34 BBG 2001 zuzuerkennen sind. Ist eine Befreiung auch dann zuzuerkennen, wenn nicht ein gesamter Aufgabenbereich, sondern nur der Aufgabenbereich an einem bestimmten Heim ausgegliedert wird?
Rechtsgrundlagen: Art 34 BBG 2001