Zusammenfassung: Der UFS hatte über das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art bei einem Kindergarten zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 UStG; § 108e EStG; Art 13 MwStSyst-RL
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Zusammenfassung: Der UFS hatte über das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art bei einem Kindergarten zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 UStG; § 108e EStG; Art 13 MwStSyst-RL
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