Art 139 B-VG
Die Autorin prüft in ihrem Beitrag, unter welchen Voraussetzungen ein Betroffener einen Antrag zur Prüfung von Flächenwidmungsplänen an den VfGH stellen kann. Sie geht zunächst auf die Überprüfung von Flächenwidmungsplänen im Allgemeinen ein und legt sodann die Voraussetzungen eines Individualantrags dar.