Zusammenfassung: Der Autor analysiert in seinem Beitrag die Rollenbilder des Bürgermeisters und des Amtsleiters zueinander. Der Bürgermeister ist mit seiner funktionell politischen Entscheidungsbefugnis dem Amtsleiter gegenüber weisungsbefugt. Dieser ist zur ausführenden und unterstützenden Geschäftsbesorgung verpflichtet. Jedoch ist die Dynamik in der heutigen Verwaltungspraxis keine einbahnige Bewegungsrichtung mehr.
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