Zusammenfassung: Immer häufiger werden die Tätigkeiten der Behörden bei der Verordnung oder Überarbeitung von Flächenwidmungsplänen bzw. bei Baubewilligungen von geschädigten Liegenschaftseigentümern kritisch hinterfragt. Der Autor widmet sich in seinem Beitrag den Fragen, wann und unter welchen Umständen Gemeinden und deren Organe eine Amtshaftung befürchten müssen. Insbesondere geht er auf die Amtshaftung iZm der Flächenwidmungsplanung, Baubewilligungen und für falsche Auskünfte ein.