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Kostenbeiträge an den Tourismusverband

SteuerrechtMag. Barbara SommerRFG-Sra 2007/2RFG-Sra 2007, 18 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Die Kostenbeiträge, die Vereine an einen Tourismusverband für die Organisation und Durchführung einer Veranstaltung leisten, sind als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 1 UStG

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