Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, ob der Schülerhort einer Gemeinde als Hoheitsbetrieb oder als Betrieb gewerblicher Art zu qualifizieren ist. Darauf aufbauend beschreibt Lindinger die umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen für den Fall des Vorliegens eines Betriebs gewerblicher Art.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 3 UStG; § 6 Abs 1 Z 23 UStG; § 2 Abs 5 KStG; § 2 Abs 1 KStG; § 10 Abs 2 Z 14 UStG