§ 42 Abs 1 FLAG
Der Autor erörtert in seiner Urteilsbesprechung das Erkenntnis des VwGH betreffend die Dienstgeberbeitragspflicht von Bauhöfen. Diese wird vom VwGH verneint, da einen Bauhof keine Betriebs- oder Unternehmereigenschaft zukommt und die Erzielung von Einnahmen somit nicht zu seinen Aufgaben zählt.