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Änderung des § 112 Abs 3 dritter Satz der Gewerbeordnung

FinanzrechtMag. Barbara Riedl-Schuh, Juristin, österreichischer Gemeindebund, WienRFG 2006/19RFG 2006, 74 - 78 Heft 2 v. 1.5.2006

§ 112 Abs 3 GewO (idF BGBl I 2002/111); § 113 Abs 1 GewO; Art 118 Abs 2 B-VG; Art 148 e B-VG

Die Autorin bespricht in ihrem Aufsatz die Änderung der GewO in Zusammenhang mit Betriebszeiten und Sperrstunden von Gastgärten. Dabei geht sie auf die Gemeindeautonomie bei der Verordnungsschaffung ein und vergleicht dabei die alte mit der aktuellen Rechtslage.

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