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Steuer - Radar, Vorsteuerabzug bei Feuerwehrfahrzeugen

FinanzrechtMag. Sigrid Strehle und Mag. Barbara Sommer, Mitarbeiterinnen, Leitner + Leitner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Wien - LinzRFG-Sra 2006/7RFG-Sra 2006, 19 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 2 Abs 1; § 2 Abs 3 UStG; § 12 UStG

Der VwGH bejaht in seiner Entscheidung den anteiligen Vorsteuerabzug bei Feuerwehrfahrzeugen, im Falle der gemischten Nutzung.

VwGH 21.9.2005, 2002/13/0076

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