Zusammenfassung: Der UFS spricht sich in seiner Entscheidung für die Gebührenbefreiung von Körperschaften aus, die wissenschaftliche, humanitäre und wohltätige Zwecke fördern.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 3 GebG
Stichworte: UFSaktuell 2005/10, 369f
Zusammenfassung: Der UFS spricht sich in seiner Entscheidung für die Gebührenbefreiung von Körperschaften aus, die wissenschaftliche, humanitäre und wohltätige Zwecke fördern.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 3 GebG
Stichworte: UFSaktuell 2005/10, 369f