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Steuer - Radar, Wissenschaftliche, humanitäre und wohltätige Zwecke

FinanzrechtMag. Sigrid Strehle und Mag. Barbara Sommer, Mitarbeiterinnen, Leitner + Leitner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Wien - LinzRFG-Sra 2006/9RFG-Sra 2006, 19 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Der UFS spricht sich in seiner Entscheidung für die Gebührenbefreiung von Körperschaften aus, die wissenschaftliche, humanitäre und wohltätige Zwecke fördern.

Rechtsgrundlagen: § 2 Z 3 GebG

Stichworte: UFSaktuell 2005/10, 369f

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