Zusammenfassung: Das BMF behandelt in seiner Information die Stellung von Dienstnehmern einer Körperschaft öffentlichen Rechts, die in einem ausgegliederten Unternehmen beschäftigt sind.
Rechtsgrundlagen: § 2 KommStG
Stichworte: ARD 5592/13/2005; ARD 5593/9/2005