§ 8 Abs 2 KommStG
Der Beitrag setzt sich mit der Gemeinnützigkeit eines Vereins bei Krankenhäusern auseinander.
VwGH 29.9.2004, 2000/13/0014
§ 8 Abs 2 KommStG
Der Beitrag setzt sich mit der Gemeinnützigkeit eines Vereins bei Krankenhäusern auseinander.
VwGH 29.9.2004, 2000/13/0014